Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.02.1994 - 5 L 3316/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7123
OVG Niedersachsen, 22.02.1994 - 5 L 3316/93 (https://dejure.org/1994,7123)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.02.1994 - 5 L 3316/93 (https://dejure.org/1994,7123)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - 5 L 3316/93 (https://dejure.org/1994,7123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,7123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 8 BG ND; § 87 Abs. 1 BG ND
    Anspruch ; Schadensersatz; Beförderung; Verspätung; Kriminaloberkommissar; Pflichtgemäße Ermessenshandhabung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch ; Schadensersatz; Beförderung; Verspätung; Kriminaloberkommissar; Pflichtgemäße Ermessenshandhabung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1994 - 5 L 3316/93
    Zwar mögen sich aus den einzelnen Beurteilungsmerkmalen Leistungsunterschiede ergeben, jedoch kann eine wesentliche Abweichung erst bei einem Unterschied von einer vollen Notenstufe des Leistungsgesamturteils angenommen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - 2 ER 301.93 -, DVBl 1994, 118 = ZBR 1994, 52 = DÖD 1994, 31; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.2.1994 - 5 M 6125/93 - m.w.N.; VGH Kassel, Beschl. v. 12.2.1985 - 1 TG 262/81 -, NJW 1985, 1103).

    Die Berücksichtigung des Lebens- und Dienstalters ist auch hinsichtlich der im gehobenen Dienst verbrachten Dienstzeit mit dem Leistungsgrundsatz vereinbar und geht davon aus, daß von einem dienstälteren, längere Zeit im Eingangsamt der maßgeblichen Laufbahn tätigen Beamten typischerweise mitgebrachte umfassendere praktische Berufserfahrungen für die nunmehr im Beförderungsamt zu erfüllenden Aufgaben im Rahmen der Leistungsbeurteilung berücksichtigt werden können, das Dienstalter dient so der Konkretisierung des Leistungsgrundsatzes (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.8.1988 - 2 P 51.88 [richtig: 2 C 51.86 - d. Red.] -, BVerwGE 80, 123, 126 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - 2 ER 301.93 -).

  • BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 115.91

    Schadensersatz - Kausalität - Adäquanz - Beamtenrecht - BeförderungVerstoß gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1994 - 5 L 3316/93
    Das setzt allerdings voraus, daß die unterbliebene Beförderung eine adäquate Folge der schuldhaften Verletzung der Fürsorgepflicht darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.5.1987 - 6 C 32.85 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 236.1 § 31 SG Nr. 21; BVerwG, Beschl. v. 16.10.1991 - 2 B 115.91 -, NJW 1992, 927; OVG Lüneburg, Urt. v. 10.3.1992 - 5 L 2491/91 -).

    Eine solche Kausalität setzt voraus, daß die Behörde, wenn sie den beanstandeten Ermessensfehler vermieden hätte, voraussichtlich zugunsten des Klägers entschieden hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.10.1991 - 2 B 115/91 -, NJW 1992, 927 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1994 - 5 L 3316/93
    Denn aus diesem Gesichtspunkt kann nur die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustandes, nicht aber der Ausgleich eines entstandenen Schadens verlangt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.1989 - 7 C 2.87 -, Buchholz, 11 Art. 4 GG Nr. 45; OVG Lüneburg, Urt. v. 10.3.1992 - 5 L 2491/91 -).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1994 - 5 L 3316/93
    Es entspricht nämlich ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofes sowie des erkennenden Senats, daß ein Verschulden der für die umstrittene Behördenentscheidung verantwortlichen Beamten ausgeschlossen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verwaltungshandeln, die Auswahlentscheidung für rechtmäßig gehalten hat (BVerwG, Urt. v. 25.8.1988 - 2 C 62.85 -, DVBl. 1989, 197; BGH, Urt. v. 11.6.1981 - 3 ZR 34/80 -, NJW 1982, 36; OVG Lüneburg, Urt. v. 9.8.1988 - 5 OVG A 91/85-).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1994 - 5 L 3316/93
    Die Berücksichtigung des Lebens- und Dienstalters ist auch hinsichtlich der im gehobenen Dienst verbrachten Dienstzeit mit dem Leistungsgrundsatz vereinbar und geht davon aus, daß von einem dienstälteren, längere Zeit im Eingangsamt der maßgeblichen Laufbahn tätigen Beamten typischerweise mitgebrachte umfassendere praktische Berufserfahrungen für die nunmehr im Beförderungsamt zu erfüllenden Aufgaben im Rahmen der Leistungsbeurteilung berücksichtigt werden können, das Dienstalter dient so der Konkretisierung des Leistungsgrundsatzes (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.8.1988 - 2 P 51.88 [richtig: 2 C 51.86 - d. Red.] -, BVerwGE 80, 123, 126 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - 2 ER 301.93 -).
  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85

    Wehrrecht - Berufssoldat - Dienstpflicht - Disziplinarverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1994 - 5 L 3316/93
    Das setzt allerdings voraus, daß die unterbliebene Beförderung eine adäquate Folge der schuldhaften Verletzung der Fürsorgepflicht darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.5.1987 - 6 C 32.85 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 236.1 § 31 SG Nr. 21; BVerwG, Beschl. v. 16.10.1991 - 2 B 115.91 -, NJW 1992, 927; OVG Lüneburg, Urt. v. 10.3.1992 - 5 L 2491/91 -).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1994 - 5 L 3316/93
    Es bleibt dann der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, zwischen mehreren möglichen und den Leistungsgrundsatz wahrenden Auswahlmethoden zu wählen, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1986 - 2 C 140.84 -, DVBl 1986, 1156; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.2.1994 - 5 M 6125/93 -).
  • VGH Hessen, 18.02.1985 - 1 TG 252/85

    Auswahlermessen des Dienstherrn bei mehreren Bewerbern um Beförderungsstelle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1994 - 5 L 3316/93
    Zwar mögen sich aus den einzelnen Beurteilungsmerkmalen Leistungsunterschiede ergeben, jedoch kann eine wesentliche Abweichung erst bei einem Unterschied von einer vollen Notenstufe des Leistungsgesamturteils angenommen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - 2 ER 301.93 -, DVBl 1994, 118 = ZBR 1994, 52 = DÖD 1994, 31; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.2.1994 - 5 M 6125/93 - m.w.N.; VGH Kassel, Beschl. v. 12.2.1985 - 1 TG 262/81 -, NJW 1985, 1103).
  • BGH, 11.06.1981 - III ZR 34/80

    Beamter - Kollegialgericht - Rechtsfrage - Falsche Beantwortung - Verschulden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1994 - 5 L 3316/93
    Es entspricht nämlich ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofes sowie des erkennenden Senats, daß ein Verschulden der für die umstrittene Behördenentscheidung verantwortlichen Beamten ausgeschlossen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verwaltungshandeln, die Auswahlentscheidung für rechtmäßig gehalten hat (BVerwG, Urt. v. 25.8.1988 - 2 C 62.85 -, DVBl. 1989, 197; BGH, Urt. v. 11.6.1981 - 3 ZR 34/80 -, NJW 1982, 36; OVG Lüneburg, Urt. v. 9.8.1988 - 5 OVG A 91/85-).
  • BVerwG, 11.07.1968 - VIII C 187.67

    Antrag auf Bewilligung von Wohngeld - Zulässigkeit der Vererblichkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1994 - 5 L 3316/93
    Die Beklagte kann auch nicht wegen der schuldhaften Verletzung einer eigenen, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wurzelnden (quasi-vertraglichen) Verbindlichkeit in Anspruch genommen werden (vgl. hierzu: BVerwGE 30, 123), denn auch diese Anspruchsgrundlage setzt voraus, daß es sich um eine schuldhafte Pflichtverletzung handelt, die den geltend gemachten Schaden adäquat kausal verursacht hat.
  • BVerwG, 27.06.1989 - 2 B 77.89

    Möglichkeit der Versetzung in einen anderen Schulformschwerpunkt nach

  • OVG Niedersachsen, 28.02.1995 - 5 M 5913/94

    Einstellung; Beurteilung; Bewertung von Examensnoten

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, DVBl 1986, 1156; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.2.1994 - 5 L 3316/93, jew. m.w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.1996 - 5 M 7708/95

    Auswahlentscheidung bei Besetzung einer Professur;; Anordnung, einstweilige;

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1986 - 2 C 140.84 -, DVBl. 1986, 1156; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.2.1994 - 5 L 3316/93 -, jew. m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht